LANDGRAF & LANDGRAF ist eine „spezialisierte Allgemeinkanzlei“. Das heißt unser Schwerpunkt liegt auf den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht. Daneben sind wir Ihnen aber auch bei Problemen im Versicherungsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht behilflich.
Wir verstehen uns als traditionelle Kanzlei und sind tief in der Region verwurzelt.
Unsere Mandanten sind Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die wir umfassend beraten und vertreten.
